- eine juristische Person
- гл.
общ. юридическое лицо
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Juristische Person — Eine juristische Person oder auch juristische Einheit ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine… … Deutsch Wikipedia
Juristische Person des Zivilrechtes — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung… … Deutsch Wikipedia
Juristische Person des öffentlichen Rechts — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung… … Deutsch Wikipedia
juristische Person — jurịstische Person, Personenvereinigung (z. B. eingetragener Verein) oder Vermögensmasse (z. B. Stiftung) mit rechtlicher Selbstständigkeit. Eine juristische Person ist rechtsfähig und wird im Rechtsleben wie eine natürliche Person behandelt,… … Universal-Lexikon
Juristische Person — Juristische Person, früher auch fingierte, mystische, moralische Person genannt, ist kein wirkliches Lebewesen, sondern ein nur vorgestelltes, künstlich durch Gedankenoperation geschaffenes Personengebilde, das der Träger von Rechten und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Juristische Person — Juristische Person, moralische Person, dasjenige Rechtssubjekt, welches, ohne eine (natürliche) Person zu sein, in gewissen Rechtsbeziehungen gleich einer solchen behandelt wird; teils eine Genossenschaft (Korporationen, Gemeinden, Klöster etc.) … Kleines Konversations-Lexikon
Juristische Person — (moralische, fingirte Person), Begriffswesen, denen durch das Recht eine selbständige Persönlichkeit beigelegt ist, so daß sie selbst Subjecte von Rechten werden, Rechte erwerben u. sich verpflichten können, wie z.B. Gemeinden, milde Stiftungen u … Pierer's Universal-Lexikon
Person — Der Begriff Person hat mehrere Bedeutungen: Person im soziologischen und rechtlichen Sinn bezeichnet ein Individuum, einen Menschen, das soziologisch verschiedene Rollen einnimmt, so z. B. als Eltern und Geschwisterteil, ein Amt (z. B.… … Deutsch Wikipedia
Person — Per·so̲n die; , en; 1 ein einzelner Mensch: ein Auto mit Platz für fünf Personen; Der Eintritt kostet 10 Mark pro Person || NB: unter Leute 2 ein Mensch mit einer besonderen Eigenschaft <eine intelligente, hässliche, interessante Person> || … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Person — Per|son die; , en <aus gleichbed. lat. persona, eigtl. »Maske des Schauspielers; Rolle, die durch die Maske dargestellt wird«, wohl aus dem Etrusk.>: 1. a) Mensch, menschliches Wesen; b) Mensch als individuelles geistiges Wesen, in seiner… … Das große Fremdwörterbuch
Person — Rolle; Part; Charakter; Individuum; Mensch; Subjekt; Typ (umgangssprachlich); Persönlichkeit; Einzelwesen * * * Per|son [pɛr zo:n], die; , en: Mensch … Universal-Lexikon